Verfassungsbeschwerde gegen die Wahlwiederholung in Berlin

Gegen die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes, der die Wiederholung der Berliner Pannenwahl vom 26.09.2021 angeordnet hatte, ist nunmehr eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben worden.

Wie u.a. die Legal Tribune Online (LTO) meldete, sollen sich 43 Beschwerdeführer an das Verfassungsgericht in Karlsruhe gewendet haben, um gegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vorzugehen.

Da der Termin der Wahlwiederholung schon für den 12.02.2023 angesetzt wurde, ist die Verfassungsbeschwerde mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung ergänzt worden.

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