Die Liste der aus einer schlechten Vorbereitung resultierenden zahlreichen organisatorischer Probleme und Pannen bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen vom September 2021 war lang.
Und der Verfassungsgerichtshof Berlin hat nun daraus die Konsequenzen gezogen: Die Berliner Wahlen vom 26.09.2021 sind für ungültig erklärt worden und müssen wiederholt werden.
Der voraussichtliche Termin für die Wiederholungswahl ist der 12. Februar 2023.
Der Verfassungsgerichtshof Berlin hatte in einem umfangreichen Verfahren alle Protokolle aus den Berliner Wahllokalen und eine Vielzahl an schriftlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten ausgewertet sowie u.a. auch in mündlicher Verhandlung getagt.
Nach Auffassung der Berliner Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter ist im September 2021 in mehrfacher Hinsicht gegen die Wahlgrundsätze verstoßen worden, die in der in der Verfassung von Berlin niedergelegt sind.
Weiterhin stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass diese Wahlfehler auch mandatsrelevant sind, d.h. die Richterinnen und Richter gehen in ihrer Entscheidung davon aus, dass die konkrete Möglichkeit besteht, dass sich die festgestellten Wahlfehler auf die Sitzverteilung ausgewirkt haben.
Es handelt sich um eine reine Wiederholungswahl, d.h. zur Wahl zugelassen werden grundsätzlich nur die Wahlvorschläge, die auch zur Hauptwahl im September 2021 zur Auswahl standen.
Die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes mit seiner Begründung und einem abweichendem Sondervotum finden Sie hier.