Konstituierung der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV)

Am Donnerstag, den 4. November 2021, ist es soweit: Das Abgeordnetenhaus von Berlin konstituiert sich und gibt damit auch den Weg für die Konstituierungen der einzelnen Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin frei.

Mit der „Konstituierung“ oder der „konstituierenden Sitzung“ endet die vorherige Wahlperiode und die neue Wahlperiode beginnt. Der Begriff selbst kommt, wie viele unserer heutigen Begriffe, aus der lateinischen Sprache.

Dieser formale Schritt, dass sich das Abgeordnetenhaus konstituiert und erst danach dann die Bezirke mit ihren Verordnetenversammlungen dran sind, muss spätestens 6 Wochen nach dem Wahltermin stattfinden.

Die Konstituierung einer BVV selbst ist ein relativ kurzer und – wie gesagt – formaler Akt. Aus dem Kreis der neugewählten Mitglieder der BVV wird das älteste und die beiden jüngsten Mitglieder zum vorübergehenden Sitzungspräsidium gewählt (sog. Alterspräsident/in). Nach der formalen Feststellung, dass sich die neue BVV konstituiert hat, ein Vorgang, der auch durch eine Rede mit mehr oder weniger salbungsvollen Worten untermalt werden kann, folgt der Beschluss über die jeweilige BVV-Geschäftsordnung und die Wahl des Vorstandes der BVV. Damit wäre das Pflichtprogramm einer BVV-Konstituierung erfüllt, in vielen Bezirken wird es möglicherweise noch am gleichen Tag zur Wahl des neuen Bezirksamtes kommen.


Dazu ein Blick in die Gesetze:

  • Art. 54 Abs. 5 S. 2 VvB:
    Das Abgeordnetenhaus tritt spätestens sechs Wochen nach der Wahl unter dem Vorsitz des ältesten Abgeordneten zusammen.
  • § 6 Abs. 1 BezVG:
    Die Bezirksverordnetenversammlung tritt frühestens mit dem ersten Zusammentritt des Abgeordnetenhauses und spätestens sechs Wochen nach der Wahl unter dem Vorsitz des ältesten Bezirksverordneten zusammen.

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