Es ist ein politischer Dauerbrenner in Berlin: Immer wieder wurde und wird in Berlin diskutiert, wie die Aufgabenverteilung zwischen Senat und Bezirken neugestaltet werden kann. Auf einer Klausurtagung stimmten sich Senat und Bezirke nun darauf ein, einen neuen Anlauf für eine Verwaltungsreform zu unternehmen.
Der Wunsch war schon lange Vater bzw. Mutter der Gedanken. Auch ich habe regelmäßig in meinen Veröffentlichungen geschrieben, dass sich vielleicht in der Zukunft die Gelegenheit bietet könnte, um eine ausreichend stabile politische Mehrheit auf Landesebene zu finden, die mutig Kompetenzen neu ordnen, öffentliche Finanzmittel gerechter verteilen und die Verwaltung insgesamt effektiver gestalten will.
Nun soll es einen erneuten Anlauf dazu geben. Senat und Bezirke sollen sich darauf verständigt haben, dass es dabei grundsätzlich beim zweistufigen Verwaltungsaufbau in Berlin bleiben soll. Neben einer Neuaufteilung der Aufgaben zwischen Land und Bezirken, die einerseits eine Zentralisierung beim Land und anderseits auch mehr Eigenverantwortung für die Bezirke umfasst, sollen auch die Finanzbeziehungen neu geordnet werden. Derzeit sind die bezirklichen Finanzen stark durch das Prinzip einer Kosten- und Leistungsrechnung geprägt – eigenständigen Einnahmen stehen kaum zur Verfügung.
Für die kommende Zeit sollen vier Workshops eingerichtet werden, die die Neuaufteilung der Zuständigkeiten zwischen Land und Bezirken, das Personalwesen der Bezirke und deren Finanzen sowie eine Stärkung des Rats der Bürgermeister diskutieren sollen.
Die Pläne sind ambitioniert: Schon am 10. Oktober 2023 will der Senat einen ersten Entwurf für die Reformen verabschieden und spätestens Ende 2024 soll das Reformpaket beschlossen werden.