Der Senat von Berlin hat am 10. Oktober 2023 seine Agenda zur Verwaltungsreform in Berlin beschlossen. Er folgt damit dem Ergebnis einer Klausurtagung zwischen Senat und Bezirken und setzt den Startschuss für ein sehr ambitioniertes Verfahren.
Die bisherige Aufgabenverteilung zwischen der Berliner Hauptverwaltung und den Bezirken ergab sich aus dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG), welches im anstehenden Reformprozess abgelöst und durch ein neues Gesetz ersetzt werden soll. Dies bietet zumindest die Gelegenheit, die Aufgaben zwischen Senat und Bezirken verständlicher und transparenter voneinander abzugrenzen.
Der Senat verständigte sich auf ein Beteiligungskonzept, welches möglichst umfassend die beteiligten Akteure einbinden soll: Haupt- und Bezirksverwaltungen, Wirtschaft und Stadtgesellschaft sollen eingebunden werden.
Vom bisherigen Prinzip der Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung will der Senat jedoch ausdrücklich nicht abweichen.