Bundesverfassungsgericht verhandelt am 18./19. Juli über Wahlprüfungsbeschwerden bzgl. Berlin

Angesichts der zahlreichen Fehler, die zur Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen am 26.09.2021 festgestellt wurden, hatte der Verfassungsgerichtshof Berlin bereits eine Wiederholung der Berlinwahl angeordnet.

Da von den Fehlern auch die zeitgleich stattfindende Wahl zum Deutschen Bundestag betroffen sein könnte, wurden beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages ebenfalls zahlreiche Wahlprüfungsbeschwerden erhoben, denen nur zum Teil gefolgt wurde. Gegen dieses Ergebnis wurde Klage erhoben, weshalb nun am 18. und 19.07.2023 vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden soll – es ist offen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

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Bundestag beschließt Teilwiederholung der Wahl in Berlin

In der Folge zahlreicher organisatorischer Mängel und Pannen bei der Wahl zum Deutschen Bundestag am 26.09.2021, die zumindest in Berlin festgestellt werden mussten, hat sich der Bundestag gestern für eine Teilwiederholung der Wahl ausgesprochen.

Dem vorangegangen war ein entsprechender Beschluss des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, dessen Bericht und Votum Sie als PDF-Dokument auf der Seite des Bundestages finden.

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