Bundesverfassungsgericht verhandelt am 18./19. Juli über Wahlprüfungsbeschwerden bzgl. Berlin

Angesichts der zahlreichen Fehler, die zur Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen am 26.09.2021 festgestellt wurden, hatte der Verfassungsgerichtshof Berlin bereits eine Wiederholung der Berlinwahl angeordnet.

Da von den Fehlern auch die zeitgleich stattfindende Wahl zum Deutschen Bundestag betroffen sein könnte, wurden beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages ebenfalls zahlreiche Wahlprüfungsbeschwerden erhoben, denen nur zum Teil gefolgt wurde. Gegen dieses Ergebnis wurde Klage erhoben, weshalb nun am 18. und 19.07.2023 vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden soll – es ist offen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

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Bundesverfassungsgericht: Erfolgloser Eilantrag gegen die Wiederholungswahl in Berlin

Mit Beschluss vom 25.01.2023 hat das Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Einstweilige Anordnung abgelehnt ( 2 BvR 2189/22 ), mit dem das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Berlin vom 16.11.2022 ausgesetzt werden sollte. Die für den 12.02.2023 anberaumte Wiederholungswahl in Berlin wäre damit vorerst verhindert worden.

Mit der Ablehnung des Eilantrages hat das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht über die eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Berlin entschieden. Eine Begründung der Ablehnung ist bislang noch nicht veröffentlicht worden, soll den entsprechenden Beschwerdeführern jedoch nachgereicht werden.

Hier geht es zur Pressemitteilung über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Verfassungsbeschwerde gegen die Wahlwiederholung in Berlin

Gegen die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes, der die Wiederholung der Berliner Pannenwahl vom 26.09.2021 angeordnet hatte, ist nunmehr eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben worden.

Wie u.a. die Legal Tribune Online (LTO) meldete, sollen sich 43 Beschwerdeführer an das Verfassungsgericht in Karlsruhe gewendet haben, um gegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vorzugehen.

Da der Termin der Wahlwiederholung schon für den 12.02.2023 angesetzt wurde, ist die Verfassungsbeschwerde mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung ergänzt worden.

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