Nach der Wiederholungswahl in Berlin muss sich das neugewählte Abgeordnetenhaus von Berlin erneut konstituieren, was am Donnerstag, den 16.03.2023 stattfinden wird. Normalerweise endet mit der Konstituierung eines Parlaments die vorherige Wahlperiode und die neue Wahlperiode beginnt.
Durch die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshof über die Wiederholung der Wahl vom 26.09.2021 – und nicht eine Neuwahl – wird das Berliner Abgeordnetenhaus zwar eine neue Zusammensetzung erhalten, es verbleibt aber in der aktuellen 19. Wahlperiode.
Nach der Konstituierung des Berliner Abgeordnetenhauses können sich dann auch die Berliner Bezirksverordnetenversammlungen konstituieren, was ab dem 16.03.2023 dann nach und nach erfolgen wird.