Bundesverfassungsgericht: Erfolgloser Eilantrag gegen die Wiederholungswahl in Berlin

Mit Beschluss vom 25.01.2023 hat das Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Einstweilige Anordnung abgelehnt ( 2 BvR 2189/22 ), mit dem das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Berlin vom 16.11.2022 ausgesetzt werden sollte. Die für den 12.02.2023 anberaumte Wiederholungswahl in Berlin wäre damit vorerst verhindert worden.

Mit der Ablehnung des Eilantrages hat das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht über die eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Berlin entschieden. Eine Begründung der Ablehnung ist bislang noch nicht veröffentlicht worden, soll den entsprechenden Beschwerdeführern jedoch nachgereicht werden.

Hier geht es zur Pressemitteilung über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Verfassungsbeschwerde gegen die Wahlwiederholung in Berlin

Gegen die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes, der die Wiederholung der Berliner Pannenwahl vom 26.09.2021 angeordnet hatte, ist nunmehr eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben worden.

Wie u.a. die Legal Tribune Online (LTO) meldete, sollen sich 43 Beschwerdeführer an das Verfassungsgericht in Karlsruhe gewendet haben, um gegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vorzugehen.

Da der Termin der Wahlwiederholung schon für den 12.02.2023 angesetzt wurde, ist die Verfassungsbeschwerde mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung ergänzt worden.

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Berliner Pannenwahl: Verfassungsgerichtshof ordnet Wiederholung der Wahl vom 26.09.2021 an

Die Liste der aus einer schlechten Vorbereitung resultierenden zahlreichen organisatorischer Probleme und Pannen bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen vom September 2021 war lang.

Und der Verfassungsgerichtshof Berlin hat nun daraus die Konsequenzen gezogen: Die Berliner Wahlen vom 26.09.2021 sind für ungültig erklärt worden und müssen wiederholt werden.

Der voraussichtliche Termin für die Wiederholungswahl ist der 12. Februar 2023.

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