Mit Beschluss vom 25.01.2023 hat das Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Einstweilige Anordnung abgelehnt ( 2 BvR 2189/22 ), mit dem das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Berlin vom 16.11.2022 ausgesetzt werden sollte. Die für den 12.02.2023 anberaumte Wiederholungswahl in Berlin wäre damit vorerst verhindert worden.
Mit der Ablehnung des Eilantrages hat das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht über die eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Berlin entschieden. Eine Begründung der Ablehnung ist bislang noch nicht veröffentlicht worden, soll den entsprechenden Beschwerdeführern jedoch nachgereicht werden.
Hier geht es zur Pressemitteilung über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.