Bundesverfassungsgericht verhandelt am 18./19. Juli über Wahlprüfungsbeschwerden bzgl. Berlin

Angesichts der zahlreichen Fehler, die zur Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen am 26.09.2021 festgestellt wurden, hatte der Verfassungsgerichtshof Berlin bereits eine Wiederholung der Berlinwahl angeordnet.

Da von den Fehlern auch die zeitgleich stattfindende Wahl zum Deutschen Bundestag betroffen sein könnte, wurden beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages ebenfalls zahlreiche Wahlprüfungsbeschwerden erhoben, denen nur zum Teil gefolgt wurde. Gegen dieses Ergebnis wurde Klage erhoben, weshalb nun am 18. und 19.07.2023 vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden soll – es ist offen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

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Online-Seminare für neugewählte Bezirksverordnete – und interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Durch die Wiederholungswahl in Berlin haben sich auch die Zusammensetzungen der Berliner Bezirksverordnetenversammlungen z.T. erheblich verändert. Viele neue Verordnete werden sich nun in den Bezirken engagieren.

Speziell für diese Bezirksverordneten – aber auch für alle anderen Interessierten – werde ich 8 zusätzliche Online-Seminare schon zum Ende April und im März 2023 anbieten. Ich bedanke mich bei dem Kommunalpolitischen Bildungswerk Berlin ( KBB ), das als gewohnt starker Partner die Organisation der Online-Seminare übernimmt! Zu jedem Thema werden übrigens zwei alternativ zu wählende Termine angeboten.

Kurz zum Inhalt: Neben einer allgemeinen Einführung in die Arbeit der Verordnetenversammlung und deren bald erfolgender Konstituierungen wollen wir uns die Arbeit in den Ausschüssen und das Formulieren von Anfragen und Anträgen an die Bezirksämter anschauen.

Bitte beachten: Die Teilnahme an den Online-Seminaren ist kostenlos, eine vorherige Anmeldung per eMail an Kommunalpolitischen Bildungswerk Berlin ist jedoch zwingend erforderlich: info@kbb-berlin.de !

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16.03.2023: Konstituierung des Abgeordnetenhauses von Berlin – und der Bezirksverordnetenversammlungen

Nach der Wiederholungswahl in Berlin muss sich das neugewählte Abgeordnetenhaus von Berlin erneut konstituieren, was am Donnerstag, den 16.03.2023 stattfinden wird. Normalerweise endet mit der Konstituierung eines Parlaments die vorherige Wahlperiode und die neue Wahlperiode beginnt.

Durch die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshof über die Wiederholung der Wahl vom 26.09.2021 – und nicht eine Neuwahl – wird das Berliner Abgeordnetenhaus zwar eine neue Zusammensetzung erhalten, es verbleibt aber in der aktuellen 19. Wahlperiode.

Nach der Konstituierung des Berliner Abgeordnetenhauses können sich dann auch die Berliner Bezirksverordnetenversammlungen konstituieren, was ab dem 16.03.2023 dann nach und nach erfolgen wird.

Berlin hat (erneut) gewählt!

Die vom Verfassungsgerichtshof Berlin geforderte Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen konnte am gestrigen Sonntag ohne nennenswerte Probleme durchgeführt werden … und barg einige politische Überraschungen.

So gewinnt die CDU mit deutlichem Abstand zu den übrigen Parteien, während die Parteien der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und Linke verlieren. Die FDP scheitert an der Fünf-Prozent-Hürde.

Der Landeswahlleiter für Berlin hat auf seiner Internetseite die vorläufigen Ergebnisse sowohl in Form eines Berichts als auch als Ergebnispräsentation zur Verfügung gestellt. Dort finden Sie auch alle Ergebnisse zu den Wahlen der Bezirksverordnetenversammlungen von Berlin.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern war die Wahl von besonders niedrigen Zufriedenheiten auf allen Ebenen geprägt. Eine Analyse der Wahlergebnisse finden Sie u.a. auf der Internetseite der Konrad-Adenauer-Stiftung.

Bundesverfassungsgericht: Erfolgloser Eilantrag gegen die Wiederholungswahl in Berlin

Mit Beschluss vom 25.01.2023 hat das Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Einstweilige Anordnung abgelehnt ( 2 BvR 2189/22 ), mit dem das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Berlin vom 16.11.2022 ausgesetzt werden sollte. Die für den 12.02.2023 anberaumte Wiederholungswahl in Berlin wäre damit vorerst verhindert worden.

Mit der Ablehnung des Eilantrages hat das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht über die eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Berlin entschieden. Eine Begründung der Ablehnung ist bislang noch nicht veröffentlicht worden, soll den entsprechenden Beschwerdeführern jedoch nachgereicht werden.

Hier geht es zur Pressemitteilung über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Verfassungsbeschwerde gegen die Wahlwiederholung in Berlin

Gegen die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes, der die Wiederholung der Berliner Pannenwahl vom 26.09.2021 angeordnet hatte, ist nunmehr eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben worden.

Wie u.a. die Legal Tribune Online (LTO) meldete, sollen sich 43 Beschwerdeführer an das Verfassungsgericht in Karlsruhe gewendet haben, um gegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vorzugehen.

Da der Termin der Wahlwiederholung schon für den 12.02.2023 angesetzt wurde, ist die Verfassungsbeschwerde mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung ergänzt worden.

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Berliner Pannenwahl: Verfassungsgerichtshof ordnet Wiederholung der Wahl vom 26.09.2021 an

Die Liste der aus einer schlechten Vorbereitung resultierenden zahlreichen organisatorischer Probleme und Pannen bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen vom September 2021 war lang.

Und der Verfassungsgerichtshof Berlin hat nun daraus die Konsequenzen gezogen: Die Berliner Wahlen vom 26.09.2021 sind für ungültig erklärt worden und müssen wiederholt werden.

Der voraussichtliche Termin für die Wiederholungswahl ist der 12. Februar 2023.

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Bundestag beschließt Teilwiederholung der Wahl in Berlin

In der Folge zahlreicher organisatorischer Mängel und Pannen bei der Wahl zum Deutschen Bundestag am 26.09.2021, die zumindest in Berlin festgestellt werden mussten, hat sich der Bundestag gestern für eine Teilwiederholung der Wahl ausgesprochen.

Dem vorangegangen war ein entsprechender Beschluss des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, dessen Bericht und Votum Sie als PDF-Dokument auf der Seite des Bundestages finden.

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