Gegen die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes, der die Wiederholung der Berliner Pannenwahl vom 26.09.2021 angeordnet hatte, ist nunmehr eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben worden.
Wie u.a. die Legal Tribune Online (LTO) meldete, sollen sich 43 Beschwerdeführer an das Verfassungsgericht in Karlsruhe gewendet haben, um gegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vorzugehen.
Da der Termin der Wahlwiederholung schon für den 12.02.2023 angesetzt wurde, ist die Verfassungsbeschwerde mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung ergänzt worden.
Die Beschwerdeführer sollen in ihrer Begründung u.a. anführen, dass es nicht nachvollziehbar sei, die Berliner Pannenwahl aus dem September 2021 in ganz Berlin zu wiederholen, wenn doch die relevanten Pannen sich nur auf wenige Bezirke konzentrieren würden. Zu Irritationen führe auch, dass die am gleichen Tag durchgeführte Wahl zum Deutschen Bundestag nur in Teilen Berlins wiederholt werden soll, während die Berliner Wahlen komplett erneut durchzuführen sind.
Die Erfolgschancen der Verfassungsbeschwerde können derzeit nicht eingeschätzt werden, zumal das Bundesverfassungsgericht überhaupt erst einmal entscheiden muss, ob es die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung überhaupt annimmt.