Verwaltungsreform in Berlin (Teil 2): Was ist die „Berliner Verwaltung“? 

Nun soll es ja doch noch etwas werden: Senat und Bezirke wollen einen neuen Anlauf nehmen, um die Verwaltung in Berlin zu reformieren. Es wird daher Zeit sich einmal anzusehen, was denn da reformiert werden soll. Was ist die „Berliner Verwaltung“ und wie ist sie organisiert?

Im 2. Teil dieser Beitragsreihe befassen wir uns mit dem Begriff der „Berliner Verwaltung“ und ihrer „Zweistufigkeit“.

Wie bereits in Teil 1 beschrieben, folgt auch die Verwaltung in Berlin der Aufteilung in eine unmittelbare und eine mittelbare Verwaltung. Die unmittelbare Verwaltung der Stadt wird oft auch mit dem Eigennamen „BERLINER VERWALTUNG“ beschrieben.

Und diese „Berliner Verwaltung“, also die unmittelbare Verwaltung in der Stadt, wird durch die Senatsverwaltungen und die Bezirksverwaltungen gebildet. Die Senatsverwaltungen werden oft auch Hauptverwaltungen genannt – und umgekehrt. Senatsverwaltungen und Bezirksverwaltungen bilden dann die zwei Stufen der öffentlichen Verwaltung, woher auch die Bezeichnung der „Zweistufigkeit“ der Verwaltung in Berlin kommt.

Denn in manchen Bundesländern, wie z.B. in NRW, ist die Landesverwaltung dreistufig organisiert: So in NRW durch Oberste Landesbehörden, wie die Ministerien und Landesämter, durch Behörden auf mittlerer Verwaltungsebene, die dortigen Bezirksregierungen (haben mit unseren Berliner Bezirken nichts zu tun), und letztlich durch Behörden der unteren Verwaltungsebene. In Berlin verzichtet man auf die mittlere Verwaltungsebene.

Daneben gibt es in Berlin noch Behörden, die eine Sonderstellung einnehmen. Diese gehören dadurch nicht zur expliziten „Berliner Verwaltung“.


Hinweis zu bisherigen Folgen:

Verwaltungsreform (Teil 1): Was ist eine Behörde?

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