Nun soll es ja doch noch etwas werden: Senat und Bezirke wollen einen neuen Anlauf nehmen, um die Verwaltung in Berlin zu reformieren. Es wird daher Zeit sich einmal anzusehen, was denn da reformiert werden soll. Was ist die „Berliner Verwaltung“ und wie ist sie organisiert.
Wir haben schon gesehen, dass man eine Verwaltung in einen mittelbaren und einen unmittelbaren Anteil trennen kann: Die „Berliner Verwaltung“ (als Eigenbegriff) stellt dabei die unmittelbare öffentliche Verwaltung in Berlin dar. Im 4. Teil dieser Beitragsreihe werfen wir deshalb einen kurzen Blick auf die mittelbare Verwaltung ist Berlin.
Die mittelbare Verwaltung erfolgt durch juristische Personen des öffentlichen Rechts, darunter verstehen wir
Körperschaften des öffentlichen Rechts = durch staatlichen Hoheitsakt ins Leben gerufene, mitgliedschaftlich verfasste, aber vom Wechsel der Mitglieder unabhängige Rechtsträger zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
Dieses können wir unterschieden in
Gebietskörperschaften, in diesen ist die Mitgliedschaft von dem Wohnsitz der (juristischen oder natürlichen) Personen abhängig, z.B. alle auf Dauer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder im Bundesland Brandenburg oder in der Stadt Berlin lebenden Personen bilden jeweils eine Gebietskörperschaft,
Personalkörperschaften, in denen ist die Mitgliedschaft von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit abhängig, z.B. Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer,
Realkörperschaften, in denen richtet sich die Mitgliedschaft nach dem Eigentum einer Liegenschaft, z.B. Jagdgenossenschaften oder Landwirtschaftskammern, sowie
Verbände bzw. Verbandskörperschaften, in diesen richtet sich die Mitgliedschaft nach dem Zusammenschluss bestimmter juristischer Personen, u.a. Universitäten oder Berufskammern, wie die Rechtsanwalts- oder Ärztekammer.
Anstalten = Zusammenfassung personeller und sächlicher Mittel in der Hand eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, der einem besonderen öffentlichen Zweck dauerhaft dienen und die allgemeine Verwaltung entlasten soll, u.a. ITDZ, Studierendenwerk, BBB oder die früheren Eigenbetriebe BSR und BVG.
Stiftungen = organisatorisch verselbständigte, rechtsfähige Institutionen mit dem Zweck der Verwaltung eines Bestands an öffentlichem Vermögen, u.a. Stiftung Berliner Philharmoniker, Stiftung Preußische Schlösser.
Hinweis zu bisherigen Folgen:
Verwaltungsreform (Teil 1): Was ist eine Behörde?
Verwaltungsreform (Teil 2): Was ist die „Berliner Verwaltung“?
Verwaltungsreform (Teil 3): Was umfasst die „Berliner Verwaltung“?